Datenschutz Schweiz 2023 //WECHSELZONE
2023 Datenschutz Gesetz Neu Schweiz

Vorlage Datenschutz 2023 für die Schweiz nach Datenschutz-Gesetz

Das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz Das DSG ist am 1. September 2023 in Kraft getreten, die Übergangsfrist zur europäischen Datenschutz-Grundverordnung DSGVO ist am 25. Mai 2018 abgelaufen.

Die neuen Datenschutz-Gesetze gelten nach dem Inkrafttreten des neuen Schweizer Datenschutzgesetzes DSG für alle Online-Shops und Webseiten von Schweizer Unternehmen. Die meisten Schweizer Firmen und Online-Shops benötigen deshalb seit 2023 eine rechtssichere Datenschutzerklärung, damit sie die geltenden Gesetzen einhalten und nicht gebüsst werden.

Allerdings eignet sich eine Standard-Vorlage oder eine Datenschutzerklärung aus einem Datenschutz-Generator nicht. Diese Vorlagen sind nicht auf die tatsächlichen, inhaltlichen und technischen Begebenheiten einer Homepage oder eines Online-Shops abgestimmt und bieten deshalb rechtliche Angriffsflächen.

Unsere Checklisten helfen Ihnen, den Handlunsgbedarf festzulegen und eine Offerte für eine Datenschutz-Vorlage für Ihre Website oder Ihren Webshop einzuholen. Diese Offerte ist kostenlos, bietet aber Gewähr, dass die Datenschutzerklärung passgenau ist und keine rechtlichen Lücken aufweist.

Was müssen Schweizer Firmen bereits heute unternehmen, damit sie den geltenden Gesetzen genügen und auch in Zukunft nicht abgemahnt oder gebüsst werden?

Datenschutz-Vorlage für jede Homepage und jeden Webshop auch in der Schweiz

Eine gesetzeskonforme Datenschutz-Erklärung zur Online-Präsenz ist ein wichtiger Schritt. Aber nicht der erste.

Technische und inhaltliche Anpassungen der Website respektive des Online-Shops sind ebenso unumgänglich wie firmeninterne Vorkehrungen in organisatorischer und technischer Hinsicht.

Eine allgemein gültige Datenschutz-Vorlage wäre nicht rechtssicher. Jede Vorlage einer Datenschutzerklärung muss auf die jeweilige Homepage respektive auf den Online-Shop abgestimmt sein. Jede Website hat andere technische Voraussetzungen, mit der personenbezogene Daten erhoben werden. Diese müssen individuell berücksicht respektive vorgängig bereinigt werden, damit die gesetzlichen Anforderungen an Data Protection by Design und Data Protection by Default eingehalten werden. Zudem muss die firmeninterne Bearbeitung der Daten geregelt und nachvollziehbar sein. Erst dann kann die Datenschutzerklärung erstellt werden.

Wir begleiten Schweizer Unternehmen auf allen Stufen – vom umfassenden Online-Datenschutz

über die Prüfung einer bereits vorhandenen Datenschutzerklärung

bis hin zu den firmeninternen Massnahmen

Datenschutz-Vorlage zu Datenschutzerklärung

Vor einer Datenschutzerklärung muss die Homepage respektive der Online-Shop auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben geprüft und in der Regel zuerst technisch bereinigt werden.
Vorlagen respektive Muster-Datenschutzerklärungen sind rechtlich nicht verbindlich, weil die gesetzlichen Vorgaben an Data Protection by Design und Data Protection by Default zwingend eingehalten werden müssen. Ohne inhaltliche und technische Anpassungen der Online-Präsenz ist jede Datenschutz-Erklärung, auch auf Basis einer Muster-Vorlage, wertlos.

DATENSCHUTZ-SCHNELLTEST

«Brauchen wir überhaupt eine Datenschutzerklärung?»

Eine rechtsssichere Datenschutz-Erklärung

Falls Ihr Unternehmen noch keine gesetzeskonforme Datenschutzerklärung hat:

Falls Zweifel bestehen an der jetzigen Datenschutzerklärung, weil diese z.B. aus einem Datenschutz-Generator stammt:

Falls die firmeninternen Massnahmen in organisatorischer und technischer Hinsicht noch fehlen: