Seither gehört eine Datenschutzerklärung zu den unternehmerischen Pflichten.
Deshalb sind Datenschutz-Generatoren gross in Mode. Sie versprechen «rechtssichere» und «anwaltlich geprüfte» Datenschutzerklärungen, die wie von Geisterhand, innert Minuten und passgenau generiert werden.Einer dieser sieben Punkte bezieht sich auf die Datenschutzerklärung. Damit diese gesetzeskonform ist, muss sie
Die schlechte Nachricht: Eine Datenschutzerklärung zu einer Website oder zu einem Online-Shop ist nicht der erste und schon gar nicht der einzige Arbeitsschritt auf dem Weg zur Vermeidung von Umtrieben und Bussen, sondern der letzte.
Nur wer alle gesetzlich geforderten Massnahmen bereits umgesetzt hat kann anschliessend öffentlich erklären, welche Massnahmen zum Schutz von Personendaten in einem Unternehmen tatsächlich getroffen wurden.Soweit die Ausgangslage. Nun zurück zu den Generatoren für Datenschutzerklärungen respektive zu den Versprechungen und zu den AGB und Nutzungsbedingungen der Anbieter solcher Datenschutzgeneratoren.
Versprechen
«...mit wenigen Klicks Ihre Datenschutzerklärung erstellen.»
«...die spezifischen Anforderungen Ihres Online-Auftritts erfüllt.» Haftungsausschluss«...wird keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Wirksamkeit der generierten Ergebnisse übernommen.»
Angebotene Leistungen zur Erlangung von Rechtssicherheit
Keine
Versprechen
«...die sichere Datenschutzerklärung für deine Website.»
«Konforme Umsetzung des neuen Datenschutzgesetzes für die Schweiz.»«Verfasst und kontrolliert von praktizierenden Anwält:innen aus der Schweiz.»
AGB/Nutzungsbedingungen«Ihre Nutzung des Dienstes ist auf Ihr eigenes Risiko […] insbesondere hinsichtlich eines bestimmten Erfolgs bzw. der Erreichung der vom Kunden angestrebten Ziele.»
«Wir garantieren nicht, dass [...] die Ergebnisse der Nutzung des Dienstes Ihren Anforderungen entsprechen.»«Die Erbringung der gesetzlichen Vorgaben betreffend Datenschutz sind explizit nicht Teil vom Service.»
Angebotene Leistungen zur Erlangung von Rechtssicherheit
Anwaltstarif, Kosten auf Anfrage.
Workshop «Datenschutz & Datensicherheit» zu CHF 3'000
Versprechen
«Vermeiden Sie Probleme und Bussen...»
«Erstellen Sie einfach und schnell eine Datenschutzerklärung...» AGB zum Datenschutzgenerator«Die rechtliche Prüfung [...] liegt in der Verantwortung des Kunden.»
«...mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht um eine vollständige Datenschutzerklärung handelt...»«...keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität...»
Angebotene Leistungen zur Erlangung von RechtssicherheitVersprechen
«Dein Datenschutzexperte»
«...innovative Erste-Hilfe-Plattform...»«...um den Schweizer Datenschutzvorschriften gerecht zu werden.»
«...macht Datenschutzrecht einfach und zugänglich für alle.» AGB/Nutzungsbedingungen«...stellt lediglich eine Unterstützung Ihrer Tätigkeit dar und übernimmt keine Verantwortung für die gesamtheitliche Erfüllung der Datenschutzanforderungen an Ihr Unternehmen.»
«...erhebt auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.»
Angebotene Leistungen zur Erlangung von Rechtssicherheit
CHF 250 für die Beantwortung von maximal drei Fragen. Für die Beantwortung von weiteren maximal drei Fragen werden erneut CHF 250 fällig.
Versprechen
«Innert 10 Minuten ist deine Website abmahn- und rechtssicher.»
«...alle Anforderungen des neuen Schweizer Datenschutzgesetzes erfüllst – automatisch und sorgenfrei.»«...dauerhaft vor Abmahnungen geschützt sein und Bussgelder vermeiden.»
AGB/Nutzungsbedingungen«Der Nutzer verpflichtet sich, die ausgestellten Rechtstexte zu prüfen.»
«...nicht gewährleistet werden, dass die erstellen Dienstleistungen mit dem geltenden Recht […] im Einklang stehen.»«...haftet nicht für unvollständige Erkenntnisse oder Folgen aus der Website-Analyse...»
Angebotene Leistungen zur Erlangung von Rechtssicherheit
Anwaltstarif, aber nur in Verbindung mit dem Pro-Abo (CHF 590.00 pro Jahr). Kosten auf Anfrage.
Eine Aktualisierung auf das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz hat nie stattgefunden und dieser Datenschutz-Generator wurde mittlerweile abgeschaltet. Offenbar hat er nicht im gewünschten Ausmass zur Befeuerung der Plattform Swissanwalt (Online-Rechtsberatung) beigetragen.
Kein einziger Anbieter der analysierten Datenschutz-Generatoren (Stand Januar 2024) übernimmt Verantwortung. Rechtliche Verantwortung schon gar nicht – obwohl hinter den meisten Generatoren Anwälte stehen und solche, die sich selber als «Juristen» bezeichnen.
Dass zuerst firmenintern zahlreiche technische und organisatorische Massnahmen (TOM) zum Schutz von Personendaten umgesetzt werden müssen, bevor eine Datenschutzerklärung zusammengestellt werden kann, wird grosszügig ausgeblendet.Natürlich gehören IT-Sicherheit und Online-Technologien nicht zu den Kernkompetenzen von Rechtsgelehrten. Weshalb aber getrauen sich diese nicht, an prominenter Stelle offen und ehrlich darauf hinzuweisen? Weshalb wird das in den AGB respektive in den Nutzungsbedingungen versteckt?
Aber solange es Leichtgläubige gibt, gibt es Heilsversprecher. Und folglich auch Datenschutz-Generatoren.